Zumindest bin ich mir sicher, die Erfinder haben sich nicht gesagt "Laßt uns Speichenreflektoren vorschreiben, damit sich die Radforianer über ein weiteres Thema trefflich streiten können!"
Nee, sooo weit haben die garantiert nicht gedacht.
So lange fahrräder als gehilfe behandelt werden (kommunale auslegung der radwegebentutzungspflicht bis hin zu benutzungspflichtigen geh wegen sowie bundesweite unzulänglichkeit der zugelasenen aktiven beleuchtung, ohne weiteren kommentar) - so lange werden auch bürger das fahrrad so benutzen, als würden sie gehen: unbeleuchtet. Und dafür sollen dann die speichenreflektoren / reflexstreifen der notnagel sein !? Tolle vorschrift!
Gemäß unfallstatistik wäre es übrigens weitaus sinnvoller, rückspiegel vorzuschreiben ...