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#895302 - 04.01.13 09:42
Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
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Themenersteller
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Beiträge: 15
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Hallöchen, also ich weiß es gibt dazu einige Threats, auch in anderen Foren, und ich hab auch alles gelesen, aber ich checks immer noch nicht. Es erzählt auch irgendwie jeder etwas anderes. Dass man keine Anwartschaft mehr braucht um nach dem Urlaub wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden ist klar, aber wie sieht es denn im Notfall aus? Wenn ich per Krankenrücktransport schwerkrank oder -verletzt nach Deutschland zurück geholt werde? Ich bin dann doch nicht automatisch wieder in der Kasse, sprich ohne Versicherung. Also um das klar zu machen folgendes Fallbeispiel: Angenommen ich will auf unbestimmte Zeit auf Fahrradreise gehen (mind. 1 Jahr). Von der gesetzlichen Krankenversicherung melde ich mich ab (also keine Anwartschaft vorhanden). Die Auslandskrankenversicherung versichert mich ausdrücklich nur im Ausland. Jetzt hab ich nach 6 Monaten im Ausland einen Verkehrsunfall, liege im Koma und die Auslandskrankenversicherung organisiert einen Rücktransport nach Deutschland. Ich kann mich, weil ich ja im Koma liege, um nichts kümmern. Bin ich trotzdem in Deutschland durch die Versicherungspflicht sofort wieder bei meiner alten Krankenversicherung versichert? In dem Fall kann man sich dann die Anwartschaft (sprich ~45Euro/Monat) sparen. Wenn nicht würde ich doch eher eine Abschließen. Oder schützt einen die Anwartschaft in diesem Fall auch nicht? Ich würde gerne mal eure Erfahrung wissen, wie handhabt ihr das, wenn ihr lange verreist? Danke und hallo übrigens, ist mein erster Beitrag Tobias
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#895338 - 04.01.13 10:41
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Zwott]
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Beiträge: 3.723
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Frag doch ganz einfach bei deiner Kasse nach, am besten Schriftlich.
Klaus
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jetzt wieder Stadtbewohner ;-) .Wenn du unten bist, geht`s nur noch bergauf.
Liegst du schon, oder buckelst du noch !
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#895372 - 04.01.13 11:53
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: trike-biker]
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Beiträge: 2.164
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Die wird immer die Anwartschaft empfehlen, nach dem Motto: sicher ist sicher. Ist schließlich leicht verdientes Geld, weil die Kasse keine Gegenleistung während der Anwartschaftszeit bringen muss. Ansonsten wurde dazu schon in früheren Diskussionen alles geschrieben, was man wissen muss. Der Fragesteller hat sich ja bereits informiert. Fazit war meines Wissens, dass jede gesetzliche KK verpflichtet ist, Dich auf Antrag aufzunehmen, unabhängig von Deinem Gesundheitszustand. Dass das ohne Probleme von statten geht glaube ich allerdings nicht. Insofern wäre wohl eine Vorsorgevollmacht für den hypotetischen Komafall sinnvoller als eine Anwartschaft.
Grüße
zaher
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#895398 - 04.01.13 12:49
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Zwott]
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Beiträge: 86
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Ich hatte damals wegen exakt diesen Fall bei meiner GKV nachgefragt. - Anwartschaft nicht notwendig - Im Komafall muss den Antrag auf Mitgliedschaft jemand anders ausfüllen und einreichen
Wobei für den Komafall eine Vollmacht für den Antrag sicher nicht verkehrt ist.
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#895422 - 04.01.13 13:15
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Zwott]
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Mitglied
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Beiträge: 1.813
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Hallo Tobias,
Willkommen im Forum, hast ja extra drauf hingewiesen.
.....
Nimmt das denn nie ein Ende?!
Also bei mir war das so: Bin 2007 weggefahren und damals war die Gesetzeslage neu und keiner wusste nix genaues. Mit genau deinen Überlegungen war ich mir genau so unsicher wie du. Aber die Gesetzeslage war eigentlich klar... Anwartschaft nicht erforderlich.
Meine GKV hat mir aber gesagt ich brauch eine Anwartschaft - wofür die übrigens nicht mal ein richtiges Formular hatten - Als hab ich einen Wisch ausgefüllt in dem irgendwo das Wort Versicherung durchgestrichen war und Anwartschaft danebengepinselt wurde mit den Beiträgen haben sie das gleiche gemacht. So richtig war denen nie klar, dass ich eine Anwartschaft habe - bei jedem Kontakt (z.B. wegen neuer KV-Karte) musste ich denen immer erst erklären, dass ich eine Anwartschaft habe und keine Versicherung).
Nach meiner Rückkehr war die Gesetzeslage eindeutig und ich hab die gefragt warum ich die Anwartschaft überhaupt hatte... konnte mir keiner sagen. Das Ende vom Lied war, dass ich meine gezahlten Anwartschaftsbeträge wieder zurückerstattet bekommen habe (vollständig und ohne murren).
Wenn ich noch mal für länger wegfahre (hoffentlich bald!) dann schließe ich keine mehr ab... denk ich.
Gruß Jörg
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#895453 - 04.01.13 14:40
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Zwott]
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Themenersteller
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Beiträge: 15
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Ah endlich mal klare Antworten, danke an alle!
Also ich hab eben auch mal bei meiner Krankenkasse (TKK) angerufen. Ich muss zugeben ich hatte Vorurteile dahingehend, dass ich erwartet habe dass die mir mit Sicherheit eine Anwartschaft andrehen wollen und evtl. auch keine Ahnung haben. Stattdessen wurde mir das bestätigt was ihr mir geschrieben habt, nämlich dass eine Anwartschaft nicht notwendig ist.
Außerdem kann man sich im Falle dessen, dass man im Koma nach Hause kommt auch rückwirkend wieder anmelden. Der Zeitpunkt der Wiedereinreise wird ja durch den Flug bestätigt, sodass keine Versicherungslücke entsteht. Vollmacht für jemand anderen, wäre auch ne Option, kann ich aber evtl. nicht drauf zurückgreifen.
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#895524 - 04.01.13 18:12
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Zwott]
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Ich bin zwar eher Leistungsrechtler, aber m. W. gibt es in der GKV keine Anwartschaft, weil das gesetzlich nicht vorgesehen ist. Du bist entweder richtiges Mitglied mit Beitragszahlung und Leistungsanspruch oder eben nicht.
Rolf
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#895528 - 04.01.13 18:23
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: rolf7977]
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Beiträge: 5.968
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höchstens zwei Monate her, habe ich persönlich in der Geschäftsstelle meiner GKV nachgefragt und bekam zur Auskunft, daß ich bei einem 6-monatigen Auslandsaufenthalt Anwartschaftsbeiträge bezahlen muß.
Oder gibt es da evtl. Altersgrenzen? Vor einigen Jahren war jedenfallen ein Wechsel von der PKV zur GKV nur bis max. 55 Jahre möglich.
Habe jedenfalls 2013/2014 vor, dem schönen Winterwetter hier zu entfliehen - jedoch nicht ohne mir vorher eine schriftliche Bestätigung der GKV zwecks Wiederversicherung geben zu lassen.
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#895553 - 04.01.13 19:05
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Margit]
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Hallo Margit, es scheint wirklich nie aufzuhören. ruf mal beim Bürgertelefon zur Gesundheitsreform an. Als ich mich 2007 mit dem Thema beschäftigt habe, haben die mir zwar auch nichts richtiges erzählt, aber mittlerweile sollten die Bescheid wissen. Im Weltreiseforum gibt es dazu auch verschiedene interessante Fäden. So wie ich das sehe (und was meine Versicherung mittlerweile auch so sieht) gibt es seit der Änderung 2007 sowas wie eine Anwartschaft nicht mehr. Gruß Jörg
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Geändert von :-) (04.01.13 19:07) |
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#895568 - 04.01.13 19:15
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: :-)]
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Hallo Jürgen,
leider hat mir das Leben eines sicher beigebracht: Nur was ich schwarz auf weiß mit gültiger Unterschrift besitze hat Gültigkeit. Im Falle eines Falles nutzt mir keine telefonische Auskunft - oder wird das Gespräch aufgezeichnet und minimum 7 Monate archiviert? Und Fäden in Foren können sehr interessant sein, leider ohne jeglichen Rechtsanspruch.
Viele Grüße Margit
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#895580 - 04.01.13 19:28
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Margit]
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Und Fäden in Foren können sehr interessant sein, leider ohne jeglichen Rechtsanspruch. Sie können dabei helfen, belastbare Quellen zu finden (Gesetzestexte, Verordnungen, Verfahrens- und Verwaltungsvorschriften). Insofern ist das Bürgertelefon sicherlich nicht verkehrt. Da kannst Du gleich nachhaken, auf welcher rechtlichen Grundlage die mündlich gegebene Auskunft basiert. Das sollte eigentlich genügen in unserem durchregulierten Land. Grüße zaher
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#895912 - 05.01.13 13:39
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Zwott]
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Dass man keine Anwartschaft mehr braucht um nach dem Urlaub wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden ist klar, aber wie sieht es denn im Notfall aus? Wenn ich per Krankenrücktransport schwerkrank oder -verletzt nach Deutschland zurück geholt werde? Ich bin dann doch nicht automatisch wieder in der Kasse, sprich ohne Versicherung. Meines Wissens nimmt dich deine vorherige Kasse auf, wenn du nicht aktiv eine andere wählst.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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#895987 - 05.01.13 17:50
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: StephanBehrendt]
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oder meine Krankenkasse. Die nehmen alle auf, die nicht bei 3 auf den Bäumen sind.
Rolf
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#896037 - 05.01.13 20:13
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: rolf7977]
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oder meine Krankenkasse. Die nehmen alle auf, die nicht bei 3 auf den Bäumen sind.Rolf Meines Wissens nimmt dich automatisch deine vorherige Kasse auf, wenn du nicht aktiv eine andere wählst.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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#896045 - 05.01.13 20:46
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: StephanBehrendt]
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Beiträge: 5.968
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so einfach sehe ich das leider nicht. Wie lange darf man denn "Nichtmitglied" sein, damit einen die vorherige Krankenkasse automatisch wieder aufnimmt? Dann kommt es ja wohl darauf an: pflicht- oder freiwillig versichert?
Definitiv habe ich vor 6 Jahren gerade noch die Voraussetzungen geschaffen um von der PKV in die GKV zu kommen. Ob man evtl. als "freiwillig Versicherter" Anwartschaft bezahlen muß, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls hatte ich früher bei langen Auslandsaufenthalten immer Anwartschaftsbeiträge bezahlt. Das Risiko, nach längerem Auslandsaufenthalt in Deutschland von keiner Krankenversicherung mehr aufgenommen zu werden, wäre mir persönlich zu hoch.
Ein Bekannter <45 Jahre ist leider arbeitslos geworden. Bedingt durch die "Abfindung" erhielt er beim ALG 3 Monate Sperrfrist und war dann 9 Monate bei der GKV. Er mußte zurück in die PKV, was finanziell nun sehr schmerzlich ist, das ist nun 2 Jahre her.
Eine liebe Freundin >65 Jahre lebt seit 1980 in Australien. Nach dem Tod ihres Partners will sie zurück nach München. Da sie aber kein Fall für die "Sozialhilfe" ist, nimmt sie keine Krankenversicherung, weder gesetzliche noch private. Oder habe mich einfach zu blöd angestellt um die richtigen Informationen zu bekommen?
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#896092 - 05.01.13 23:49
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Margit]
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Beiträge: 14.042
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so einfach sehe ich das leider nicht. Wie lange darf man denn "Nichtmitglied" sein, damit einen die vorherige Krankenkasse automatisch wieder aufnimmt? Dann kommt es ja wohl darauf an: pflicht- oder freiwillig versichert?
Ich meine die Pflichtversicherung, bei freiwillig kenne ich mich nicht aus.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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#896116 - 06.01.13 11:21
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Margit]
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Moderator
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Beiträge: 14.763
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Wenn Du unter 55 Jahre alt und 12 Monate bei der GKV bist, dann erst hast Du einen Anspruch auf freiwillige Mitgliedschaft. Sozialversicherungspflichtig bist Du ab einem Bruttolohn von 450,- Euro (ab 01.01.2013) Ein Eintritt in die GKV ist auch möglich, wenn Du einen Tag sozialversicherungspflichtig in Österreich bist, es gibt da ein Abkommen.(in Österreich gilt die Altersgrenze von 55 Jahren nicht )
Zur Anwartschaft:Wenn die Person über 55 Jahre alt ist oder lange Zeit nicht in der GKV (damit aus Sicht der Kasse automatisch PKV), könnte es Probleme bei der Wiedereinreise geben. Ob die GKV einen dann nehmen muss, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht ist dann eine Anwartschaft sinnvoll. Auf jeden Fall würde ich mir die Zusage der GKV vor Reiseantritt schriftlich geben lassen. Gruß Jürgen
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#896163 - 06.01.13 12:25
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Juergen]
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Beiträge: 522
Unterwegs in Argentinien
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Bei mir ist es z.Zt. so:
Da ich nur noch bis Ende Feb. arbeite, meldet mich mein Arbeitgeber am Ende ab. Ich habe bei der GKV nachgefragt und erfahren, dass ich eigentlich gar nichts tun muss. Keine Anwartschaft etc. Ich müsste theoretisch meiner GKV gar nicht Bescheid geben. Und wenn ich wiederkomme und einen SV-pfl. Job habe, komme ich ohne Probleme wieder in die GKV. Falls ich während der Reise durch Unfall, Krankheit oder anderen Gründen nach Hause muss, bin ich mit der AKV noch bis zu 3 Monate in Dtl. versichert. Auch wenn ich während eines Heimataufenthaltes krank werden sollte. Anders sieht es meines Wissens aus, wenn man vor der Reise in einer PKV war. Dann kann man nicht so einfach wieder in eine GKV.
Zu diesem Thema am besten immer bei der eigenen KK nachfragen.
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#896500 - 07.01.13 15:37
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: sebael]
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Beiträge: 2.164
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Anders sieht es meines Wissens aus, wenn man vor der Reise in einer PKV war. Dann kann man nicht so einfach wieder in eine GKV. In dem Fall sind die Bedingungen eines Wechsels von PKV nach GKV entscheidend. Die sind aber auch dann maßgeblich, wenn Du zwischendurch gar nicht im Ausland warst und haben deshalb mit der eigentlichen Fragestellung nichts zu tun. Diese bezog sich auf GKV-Versicherte. Grüße, zaher
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#896505 - 07.01.13 16:30
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: zaher ahmad]
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Moderator
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Beiträge: 14.763
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.............wobei sich die Frage stellt, nach welcher Zeit in der AKV, dich die GKV als PV betrachtet. Das ist doch die Gretchenfrage.
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#896554 - 07.01.13 17:54
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Juergen]
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Mitglied
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Beiträge: 2.164
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Ist das so? Die Regelung ist doch eindeutig: der Zustand vor Ausreise ist entscheidend. Ich sehe keinen Grund, warum ich nach bspw. 10-jährigem Auslandsaufenthalt und anschließender Rückkehr einen anderen Status haben sollte als nach einjähriger Abwesenheit. Entscheidend ist doch lediglich welche die letzte deutsche KV war. Die ist dann auch zur Wiederaufnahme verpflichtet. Woraus leitest Du einen "schleichenden" Übergang von GK-Versicherten zur PV bei langem Auslandsaufenthalt ab?
Grüße
zaher
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Geändert von zaher ahmad (07.01.13 17:55) Änderungsgrund: vertippt |
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#896565 - 07.01.13 18:13
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: zaher ahmad]
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Moderator
abwesend
Beiträge: 14.763
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Entscheidend ist doch lediglich welche die letzte deutsche KV war. Die ist dann auch zur Wiederaufnahme verpflichtet. normalerweise antworte ich nicht mit einer Gegenfrage, aber woher leitest Du ab, das die GKV verpflichtet ist, dich nach 10 oder mehr Jahren wieder aufzunehmen, wenn Du keinen sozialversicherungspflichtigen Job hast oder älter als 55 bist? Die Bedingung zB. für eine freiwillige Mitgliedschaft ist erst dann gegeben, wenn Du in den letzten 24 Monaten 12 Monate versicherungspflichtig gewesen bist. Deshalb würde ich auf telefonische Aussagen pfeifen und mir die Zusage der GKV schriftlich geben lassen. Gruß Jürgen
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Off-topic
#896657 - 07.01.13 22:50
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Zwott]
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Unterwegs in Deutschland
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Moin.
Also: die Hauptsache im Notfall ist in meinen Augen, dass Du in jedem deutschen Krankenhaus unabhängig vom Versicherungsstatus behandelt werden wirst, auch im Koma (das kostet etwa 1000€ am Tag ohne evtl. nötige OPs) und die Bezahlung dann hinterher geklärt wird und ggf. im Falle einer Privatinsolvenz der Steuerzahler und die anderen Beitragszahler das ganze mittragen.
Glücklich ist auch, wer sich aus einem Krankenhau der dritten Welt oder auch nur Süditalien ausfliegen lassen kann. Wer die Gelegenheit hat, sollte unbedingt mal die Verhältnisse vor Ort besichtigen.
In meinen Augen haben wir das beste Gesundheitssystem weltweit und Kohle spielt, wenns spitz auf Knopf steht bei uns keine Rolle. In anderen Ländern ist das anders, da sagt man sich "was mußte der Kerl auch hier mit dem Rad rumfahren, soll er erst mal Vorkasse leisten." Finanzieren tuts bei uns wie gesagt die Gemeinschaft der Versicherten und ein bischen das im internationalen Vergleich unterbezahlte Medizinpersonal. Da sind die paar Kröten für eine Anwartschaft wirklich Peanuts.
Nur mal so am Rande,
Christian
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All we are is dust in the wind |
Geändert von Meterfresser (07.01.13 22:51) Änderungsgrund: off topic angeklickt |
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#896688 - 08.01.13 06:51
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Juergen]
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abwesend
Beiträge: 254
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Seit 2007 hat es eine Änderung im Gesetz gegeben:
§1 (1) 13 regelt dies recht klar, es muss nur zuletzt eine GKV bestanden haben, das reicht um versicherungspflichtig zu sein!
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An 2 Tagen im Jahr kann man nicht radfahren, die beiden Tage sind gestern und morgen! Gruß Fred | |
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#896723 - 08.01.13 09:00
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Fred67]
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abwesend
Beiträge: 5.511
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Seit 2007 hat es eine Änderung im Gesetz gegeben:
§1 (1) 13 regelt dies recht klar, es muss nur zuletzt eine GKV bestanden haben, das reicht um versicherungspflichtig zu sein! Aber Vorsicht! Es reicht nicht aus, irgendwann vor der Austeise mal in der GKV gewesen zu sein, es ist auch wichtig, wie der Status zwischen Aus- und Wiedereinreise war. Deutschland verlassen, irgendwo im Süden für eine gewisse Zeit als Selbständiger ein Restaurant oder sonstwas betreiben und dann nach der Rückkehr nach Deutschland einfach in die GKv schlüpfen wird nur dann funktionieren, wenn man man dann wieder einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht. Sonst muss man sich eine PKV suchen, aber die haben dann meines Wissens für einen Basistarif Kontrahierungszwang. Ohne Schutz muss man nicht bleiben, aber es kann teurer als in der GKV werden.
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"If you want something done, do it yourself." | |
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#896778 - 08.01.13 11:53
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: hopi]
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abwesend
Beiträge: 7.433
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Seit 2007 hat es eine Änderung im Gesetz gegeben:
§1 (1) 13 regelt dies recht klar, es muss nur zuletzt eine GKV bestanden haben, das reicht um versicherungspflichtig zu sein! Aber Vorsicht! Es reicht nicht aus, irgendwann vor der Austeise mal in der GKV gewesen zu sein, es ist auch wichtig, wie der Status zwischen Aus- und Wiedereinreise war. Deutschland verlassen, irgendwo im Süden für eine gewisse Zeit als Selbständiger ein Restaurant oder sonstwas betreiben und dann nach der Rückkehr nach Deutschland einfach in die GKv schlüpfen wird nur dann funktionieren, wenn man man dann wieder einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht..... ....oder Anspruch auf ALG I oder II hat oder sich familienversichern kann (Ehepartner ist gesetzlich versichert oder die Eltern bei jüngeren) Bei Rentner besteht die Versicherungspflicht in der GKV (und damit der Zwang zur Aufnahme durch eine Kasse) wenn er 9/10 der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens pflichtversichert war. Mir selber unklar aber vermutlich zutreffend, ist eine Versicherungspflicht des Rentners auch dann gegeben, wenn ergänzend zur Rente Anspruch auf Sozialleistungen besteht.
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Geändert von Uwe Radholz (08.01.13 11:54) |
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#896782 - 08.01.13 11:58
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Uwe Radholz]
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Moderator
abwesend
Beiträge: 14.763
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und Versicherungspflicht bedeutet natürlich nur, dass Du verpflichtet bist, dich zu versichern! Es gibt natürlich keine allgemeine Pflicht der GKV dich irgendwann wieder aufzunehmen (s.o.)
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#896824 - 08.01.13 13:24
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Juergen]
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Mitglied
abwesend
Beiträge: 7.433
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und Versicherungspflicht bedeutet natürlich nur, dass Du verpflichtet bist, dich zu versichern! Es gibt natürlich keine allgemeine Pflicht der GKV dich irgendwann wieder aufzunehmen (s.o.) Nein Jürgen, dass stimmt so nicht. Auch wenn es dieses verquaste Gesetzes- und Versicherungsdeutsch vermuten ließe. Bei bestehender Versicherungspflicht gibt es einen Kontrahierungszwang in jeder GKV. D.h, sie muss dich aufnehmen. mgu
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Geändert von Uwe Radholz (08.01.13 13:25) |
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#896830 - 08.01.13 13:34
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Uwe Radholz]
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Moderator
abwesend
Beiträge: 14.763
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Nur wenn Du einen sozialversicherungspflichtigen Job über 450,- hast......aber nicht, wenn Du oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, älter als 55 bist oder jahrelang in der PKV warst.
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#896846 - 08.01.13 14:08
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
[Re: Juergen]
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Mitglied
abwesend
Beiträge: 5.968
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genau! Soeben sagte mir die "Sachbearbeiterin" meiner GKV, daß ich bei einem Aufenthalt im nicht europäischen Ausland >56 Tage auch nicht über die Auslandskrankenversicherung versichert bin, sondern pro Tag 80 Cent bezahlen muß (wie früher).
Die GKV müßte ich mit einer Frist von 2 Monaten vor Auslandsaufenthalt kündigen. Bei einer Rückkehr innerhalb eines Jahres kann ich mich dann wieder bei der GKV versichern. Schriftlich kann sie mir das leider nicht geben, da sie nicht weiß, ob sich die Gesetze bis dahin ändern - dann nutze mir auch ihre e-Mail nichts und ich wüßte doch wohl selber, wie oft sich die Gesetze hier ändern.
Die Sachbearbeiterin meiner GKV meinte, mit einer "Anwartschaftversicherung" wäre ich jedenfalls auf der sicheren Seite. Gut zu wissen, denn ob ich mir freiwillig nochmals einen Winter hier antue, weiß ich heute noch nicht.
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