von: Uli
Re: Wer hat hier Vorfahrt? - 10.04.25 14:52
Der BGH hat vor vielen Jahren geurteilt, dass die besonderen Pflichten des §10 Satz 1 StVO auch dann gelten, wenn das Zeichen 326 (Ende) nicht unmittelbar im Bereich der Einmündung oder Kreuzung steht. Entscheidend ist, dass das Einfahren in eine andere Straße ein Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs darstellt.
https://juris.bundesgerichtshof.de/...amp;anz=1&pos=0&Frame=4&.pdf
Gruß
Uli
https://juris.bundesgerichtshof.de/...
Gruß
Uli