Moin Uli,
durch den Dynamoanschluß (wenn er verkabelt ist) gilt der Scheinwerfer als fest installiert. Es gibt/gab vorher schon zwei Akkulampen mit zusätzlichem Dynamoanschluß, das Bikelight und eine Version der alten SIGMA-Akkuleuchte, auf die das zutraf. Dem Gesetzgeber kommt es nur darauf an, daß bei leerem Akku dieser durch ein "Notstrom"-Dynamo ersetzt wird.
Gruß,
HeinzH.