Hallo, und herzlich willkommen im Forum!

Du musst zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Die Garantie wird vom Hersteller freiwillig gewährt, die Gewährleistung vom Händler, der gesetzlich verpflichtet ist, bei neuen Sachen zwei Jahre lang eventuelle Mängel zu beseitigen.

Nach deiner Schilderung handelt es sich um Mängel, so dass du dich an den Händler, bei dem da das Rad gekauft hast, wenden musst. Dieser hat das Recht, die Mängel selbst zu beseitigen, die sogenannte Nachbesserung.

Grüsse


Volker